WOHLVERHALTENSPHASE
Pflichten in den nächsten 6 bzw. 5 Jahren:
  • Abtretung der pfändbaren Beträge an den Treuhänder,
  • Melden von Veränderungen in den Einkommens-, Vermögens-, Familienverhältnissen und des Wohnsitzes,
  • Vermeiden neuer Schulden.
Rechte:
  • Keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr durch die Altgläubiger,
  • Durchhalteprämien im 5. und 6. Jahr , sofern Raten gezahlt werden.
 
Weitere Informationen:
    1.VORBEREITUNG

    2.AUßERGERICHTLICHES VORVERFAHREN

    3.ANTRAG AUF ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

    4.GERICHTLICHES EINIGUNGSVERFAHREN

    5.VEREINFACHTES INSOLVENZVERFAHREN

    6.WOHLVERHALTENSPHASE

    7.RESTSCHULDBEFREIUNG

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