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Pflichten in den nächsten 6 bzw. 5 Jahren:
- Abtretung der pfändbaren Beträge an den Treuhänder,
- Melden von Veränderungen in den Einkommens-, Vermögens-, Familienverhältnissen und des Wohnsitzes,
- Vermeiden neuer Schulden.
Rechte:
- Keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr durch die Altgläubiger,
- Durchhalteprämien im 5. und 6. Jahr , sofern Raten gezahlt werden.
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