VEREINFACHTES INSOLVENZVERFAHREN
    • Nichtvorliegen von Versagungsgründen (Insolvenzstraftat, falsche Angaben usw.),
    • Bestellung eines Treuhänders durch das Gericht.
 
Weitere Informationen:
    1.VORBEREITUNG

    2.AUßERGERICHTLICHES VORVERFAHREN

    3.ANTRAG AUF ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

    4.GERICHTLICHES EINIGUNGSVERFAHREN

    5.VEREINFACHTES INSOLVENZVERFAHREN

    6.WOHLVERHALTENSPHASE

    7.RESTSCHULDBEFREIUNG

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