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SELBSTSTÄNDIGKEIT
Sie sind oder waren selbständig?
Auch Sie können von Ihren Schulden befreit werden. Je nach Voraussetzungen ist dies durch das Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren möglich.
Voraussetzungen der Verbraucherinsolvenz:
ehemals selbständig ,
nicht mehr als 19 Gläubiger,
keine Forderungen aus Arbeitnehmerverhältnissen.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt das Regelinsolvenzverfahren in Betracht.
Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich!