SELBSTSTÄNDIGKEIT
  • Sie sind oder waren selbständig?

    Auch Sie können von Ihren Schulden befreit werden. Je nach Voraussetzungen ist dies durch das Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren möglich.

    Voraussetzungen der Verbraucherinsolvenz:

    1. ehemals selbständig ,
    2. nicht mehr als 19 Gläubiger,
    3. keine Forderungen aus Arbeitnehmerverhältnissen.
 




Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt das Regelinsolvenzverfahren in Betracht.
Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich!