RESTSCHULDBEFREIUNG
    • letzte Prüfung der Voraussetzungen durch das Gericht,
    • Erlass des Beschlusses, dass der Schuldner von seinen Schulden befreit ist,
    • Ausnahmen von der Restschuldbefreiung: Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, Geldstrafen, Geldbußen sowie Zwangs- und Ordnungsgelder,
    • Erneute Stundung oder Ratenzahlung der Verfahrenskosten für maximal 48 Monate.
 
Weitere Informationen:
    1.VORBEREITUNG

    2.AUßERGERICHTLICHES VORVERFAHREN

    3.ANTRAG AUF ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

    4.GERICHTLICHES EINIGUNGSVERFAHREN

    5.VEREINFACHTES INSOLVENZVERFAHREN

    6.WOHLVERHALTENSPHASE

    7.RESTSCHULDBEFREIUNG

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