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- letzte Prüfung der Voraussetzungen durch das Gericht,
- Erlass des Beschlusses, dass der Schuldner von seinen Schulden befreit ist,
- Ausnahmen von der Restschuldbefreiung: Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, Geldstrafen, Geldbußen sowie Zwangs- und Ordnungsgelder,
- Erneute Stundung oder Ratenzahlung der Verfahrenskosten für maximal 48 Monate.
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