GERICHTLICHES EINIGUNGSVERFAHREN
    • in der Regel versucht das Gericht vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine erneute Einigung,
    • wenn diese scheitert, wird das Verfahren eröffnet.
 
Weitere Informationen:
    1.VORBEREITUNG

    2.AUßERGERICHTLICHES VORVERFAHREN

    3.ANTRAG AUF ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

    4.GERICHTLICHES EINIGUNGSVERFAHREN

    5.VEREINFACHTES INSOLVENZVERFAHREN

    6.WOHLVERHALTENSPHASE

    7.RESTSCHULDBEFREIUNG

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