:
Downloads
:
Gaestebuch
:
eMail
:
Impressum
:
GERICHTLICHES EINIGUNGSVERFAHREN
in der Regel versucht das Gericht vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine erneute Einigung,
wenn diese scheitert, wird das Verfahren eröffnet.
Weitere Informationen:
1.VORBEREITUNG
2.AUßERGERICHTLICHES VORVERFAHREN
3.ANTRAG AUF ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS
4.GERICHTLICHES EINIGUNGSVERFAHREN
5.VEREINFACHTES INSOLVENZVERFAHREN
6.WOHLVERHALTENSPHASE
7.RESTSCHULDBEFREIUNG
:: Ablauf und Informationen als PDF ::