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Ablauf des
Verbraucherinsolvenzverfahrens: |
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Vor dem Antrag an das Insolvenzgericht ist die Durchführung eines Vorverfahrens, in welchem alle Gläubiger angeschrieben werden, zwingend notwendig. Ein sog. Schuldenbereinigungsplan (SBP) muß allen Gläubigern vorgelegt werden.
Erst wenn diese Auskünfte vorliegen, kann der Schuldner nach Einholung einer Bestätigung über das außergerichtliche Scheitern seines SBP (durch Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte) einen gerichtlichen Antrag auf Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung stellen. |
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