Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens:
Vor dem Antrag an das Insolvenzgericht ist die Durchführung eines Vorverfahrens, in welchem alle Gläubiger angeschrieben werden, zwingend notwendig. Ein sog. Schuldenbereinigungsplan (SBP) muß allen Gläubigern vorgelegt werden.
Erst wenn diese Auskünfte vorliegen, kann der Schuldner nach Einholung einer Bestätigung über das außergerichtliche Scheitern seines SBP (durch Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte) einen gerichtlichen Antrag auf Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung stellen.
Weitere Informationen:
    1.VORBEREITUNG

    2.AUßERGERICHTLICHES VORVERFAHREN

    3.ANTRAG AUF ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

    4.GERICHTLICHES EINIGUNGSVERFAHREN

    5.VEREINFACHTES INSOLVENZVERFAHREN

    6.WOHLVERHALTENSPHASE

    7.RESTSCHULDBEFREIUNG

:: Ablauf und Informationen als PDF ::

Zeitgleich wird ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt, damit dem Schuldner in dieser Zeit keine weiteren Kosten entstehen.
Wenn das Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegt, setzt das Gericht einen Treuhänder ein. Dieser überwacht die Zahlungen der Schuldner. Danach erfolgt bei korrektem Verhalten des Schuldners nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung.