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Sie haben Schulden?
NUTZEN
SIE DIE MÖGLICHKEIT DES VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHRENS!
Der Gesetzgeber hat für jeden Bürger einen finanziellen
Neuanfang vorgesehen. Voraussetzung dafür ist:
1.
das Erstellen eines Schuldenbereinigungsplans,
2.
die Verhandlung mit den Gläubigern,
3.
das Stellen des Verbraucherinsolvenzantrags beim Gericht.
DABEI SIND WIR IHNEN BEHILFLICH!
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