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Sie haben Schulden?


NUTZEN SIE DIE MÖGLICHKEIT DES VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHRENS!

Der Gesetzgeber hat für jeden Bürger einen finanziellen Neuanfang vorgesehen. Voraussetzung dafür ist:

1.       das Erstellen eines Schuldenbereinigungsplans,

2.       die Verhandlung mit den Gläubigern,

3.       das Stellen des Verbraucherinsolvenzantrags beim Gericht.

DABEI SIND WIR IHNEN BEHILFLICH!

 

Es entstehen für Sie keine Kosten, sofern ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht. Weitere unverbindliche Auskünfte erteilen wir Ihnen gern.

Ziel des Verfahrens: Erlass der Schulden durch Restschuldbefreiung nach 6 Jahren.

Für den Schuldner entstehen keine Kosten!

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ihre INLO (Insolvenz Logistik) GmbH


Für weitere Informationen HIER klicken.

Informationen als PDF zum Herunterladen.